AGB

1. Allgemeines – Geltungsbereich

  • 1.1 Diese AGB der globits GmbH, nachfolgend „globits“ genannt, gelten ausschließlich; entgegen- stehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt globits nicht an, es sei denn, globits hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn globits in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. 

  • 1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen der globits und dem Kunden zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, werden schriftlich niedergelegt. 

  • 1.3 Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 310 Abs. 1 BGB). 


2. Errichtung und Instandhaltung der Hard-/Software; sonstige Leistungen

Die globits liefert und errichtet die Hardware. Falls vereinbart, installiert globits zudem die Software nach Kundenwunsch/-vorgabe auf der Hardware. globits führt notwendige Tests, Einweisungen und ggf. Schulungen durch. Ein vom Kunden bereitgestelltes Netz wird von der globits überprüft und ggf. nach Absprache mit dem Kunden geändert. Einweisungen, deren Umfang über das normale Maß hinausgehen bzw. Schulungen müssen gesondert vereinbart werden und werden zusätzlich in Rechnung gestellt. 


3. Wartungsvertrag

Die Pflege der Hard- und/oder Software kann gesondert vereinbart werden. Eine solche Vereinbarung umfasst alle Maßnahmen die globits zur Erhaltung der Betriebssicherheit der Hard- und/oder Software für erforderlich hält, insbesondere technische Änderungen und Verbesserungen (Software-Update). Im Einzelnen sind die Pflegeleistungen in den Wartungsbedingungen dargestellt, die dem Kunden mit Abschluss des Wartungsvertrages überreicht wer- den. Für den Wartungsvertrag gelten die folgenden Ziffern 4, 5, 6, 8, 9, 10 nicht. 


4. Gewährleistung 


  • 4.1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 

  • 4.2 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist globits ver- pflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch er- höhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. 

  • 4.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt Rücktritt oder Minderung zu verlangen. 

  • 4.4 globits haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der globits beruhen. Soweit globits keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 

  • 4.5 globits haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern globits schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorherseh- baren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 

  • 4.6 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 

  • 4.7 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung der globits ausgeschlossen. 

  • 4.8 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr. Dies gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 438 Abs. 1Nr.2, 634a Abs.1.Nr.2 BGB sowie §§ 438 Abs3, 634a Abs. 3 BGB. Für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Der Beginn der Verjährung berechnet sich für alle Mängelgewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen. 


5. Gesamthaftung

  • 5.1 Eine weitergehende Haftung der globits auf Schadensersatz als in Ziffer 4 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. 

  • 5.2 Die Begrenzung nach Ziffer 5.1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. 

  • 5.3 Soweit die Schadensersatzhaftung globits gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der globits.

6. Gefahrübergang/Erfüllungsort

  • 6.1 Mit der Anlieferung der Hardware und des sonstigen Materials bzw. Übergabe der Software, geht die Gefahr für Verlust und Beschädigung auf den Kunden über. 

  • 6.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der globits Erfüllungsort. 


7. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

  • 7.1 Alle vorstehend genannten Leistungen sowie die Verpackungs- und Transportkostenpauschale für die Anlieferung ab Werk, werden zu den bei der globits jeweils gültigen Listenpreisen – neben dem Kaufpreis und/oder dem Entgelt für den Wartungsvertrag – berechnet. Werden Lieferungen und Leistungen aus von der globits nicht zu vertretenden Gründen später als vier Monate nach Auftragsbestätigung erbracht, kann die globits die zum Zeitpunkt ihrer Ausführung geltenden Listenpreise verlangen. 

  • 7.2 Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in die Preise eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe, am Tag der Rechnungsstellung, in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. 

  • 7.3 Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt, soweit einzelvertraglich nicht anders geregelt, in drei Teilschritten (1/3 nach Auftragsbestätigung, 1/3 bei Anlieferung und der Rest mit Übergabe der Leistung an den Kunden). Dem Kunden wird jeweils eine entsprechende Teilrechnung vorgelegt. Alle zu zahlenden Entgelte sind ohne Abzug, zehn Tage nach Rechnungsdatum fällig. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Das einmalige Nutzungsentgelt für Software ist bei Übergabe fällig. 

  • 7.4 Der Kunde kann nur mit von der globits anerkannten, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

8. Schadensersatz, Vertragserfüllung

Lässt der Kunde die Kaufsache trotz Nachfristsetzung ganz oder teilweise von der globits nicht installieren, kann die globits Ersatz der Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen und Schadensersatz pauschal in Höhe von 20 % des Kaufpreises verlangen. Der globits steht es frei auch einen höheren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, soweit sie den Schaden einzeln darlegt. Ein Schadensersatzanspruch verringert sich oder entsteht nicht, sofern der Kunde nachweist, dass der Schaden wesentlich geringer oder nicht entstanden ist. 


9. Lieferzeit 


  • 9.1 Der Beginn der von der globits angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. 

  • 9.2 Die Einhaltung der Lieferverpflichtung der globits setzt weiter die rechtzeitige und ordnungs- gemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. 

  • 9.3 globits haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern ein Lieferverzug der globits auf einer von der globits zu vertretenden, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der globits ist globits zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von der globits zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung der globits auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 

  • 9.4 globits haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von globits zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintreten- den Schaden begrenzt. 

  • 9.5 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten. 


10. Eigentumsvorbehalt

  • 10.1 Die Kaufsache bleibt bis zum vollständigen Ausgleich des Kaufpreises Eigentum der globits. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist globits berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch globits, liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor. globits ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. 

  • 10.2 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter, hat der Kunde globits unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit globits Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist globits die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den globits entstandenen Ausfall. 


11. Sonstige Bestimmungen

  • 11.1 Fristen verlängern sich angemessen, z. B. bei Streik, Aussperrung, höherer Gewalt und anderen Ereignissen, die von der globits nicht beeinflusst werden können. 

  • 11.2 globits behält sich das Recht vor, ihre Vertragspflichten aus diesem Vertrag durch geeignete Dritte ausführen zu lassen. 

  • 11.3 Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, gelten an deren Stelle solche wirksamen Regelungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. Soweit erforderlich, ist der Kunde verpflichtet, alle Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels zu erbringen. 

  • 11.4 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz der globits Gerichtsstand. globits ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Es gilt das Recht der BRD. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 


(Stand Nov 2016)